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Arbeitsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten dauerhaft, projektbezogen oder auch in Einzelfragen.
Dabei sind Kenntnisse über betriebliche Belange und wirtschaftliche
Aspekte ebenso wichtig, wie umfangreiche praktische Erfahrungen
und fundierte rechtliche Kenntnisse.
Unsere Mandanten sind national und international tätige Unternehmen
aller Branchen, öffentliche Unternehmen, Führungskräfte, Geschäftsführer
und Vorstände.
Wir übernehmen für Sie insbesondere die Beratung und Vertretung,
auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen:
- bei der Durchführung von Personalwechsel/-abbau
(Kündigungen und Aufhebungsverträge)
- bei der Gestaltung von Individualarbeitsverträgen
(auch Befristungen), Gesamtzusagen, Betriebsvereinbarungen und
Haustarifverträgen
- bei Unternehmensfusionen und -umstrukturierungen,
Durchführung von Due Diligence
- Interessenausgleichs-, Sozialplan- und Einigungsstellenverhandlungen
anläßlich von Betriebsänderungen (z.B. Betriebsstillegungen)
- in allen Fragen rund um den Betriebsrat auch
in strategischer Hinsicht und der Verhandlungsführung
- bei der Begründung und Beendigung von Beratungsverträgen
und Verträgen mit freien Mitarbeitern zur Vermeidung einer Scheinselbständigkeit
sowie von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- bei der Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsabreden
und von Altersversorgungszusagen
- bei der Erarbeitung von Vergütungs- und Tantieme-
und Arbeitszeitmodellen und Mitarbeiterbeteiligungskonzepten (z.B.
stockoptions, cafeteria System)
- bei der Versetzung von Mitarbeitern und der
Änderung von Arbeitsbedingungen
- bei der Gestaltung von Dienstverträgen, insbesondere
auf Vorstands- und Geschäftsführerebene
- bei Streitigkeiten aus Einzelarbeitsverträgen
und Tarifverträgen
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