Arbeitsrecht


Wir begleiten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten dauerhaft, projektbezogen oder auch in Einzelfragen. Dabei sind Kenntnisse über betriebliche Belange und wirtschaftliche Aspekte ebenso wichtig, wie umfangreiche praktische Erfahrungen und fundierte rechtliche Kenntnisse.

Unsere Mandanten sind national und international tätige Unternehmen aller Branchen, öffentliche Unternehmen, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände.

Wir übernehmen für Sie insbesondere die Beratung und Vertretung, auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen:

  • bei Streitigkeiten aus Einzelarbeitsverträgen und Tarifverträgen

 

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