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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht steht seit Gründung der Kanzlei im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Im komplexen Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts entwickeln wir branchenübergreifend maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmer und Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von den Fragen der Rechtsformwahl über die Unternehmensfinanzierung und Reorganisation bis hin zu Unternehmensnachfolge oder Liquidation.

Einige Beispiele unserer Tätigkeiten sind:

  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung bei und Gestaltung der Unternehmensgründung 
  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge 
  • Gestaltung der Geschäftsführer- und Vorstandsverträge 
  • Beratung bei der Haftung und Verantwortung von Vorständen und Geschäftsführern 
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, auch börsennotierter Unternehmen 
  • Beratung ausländischer Unternehmen bei ihrer Ansiedlung in Deutschland 
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten 
  • Anfechtungsklagen, Einziehung von Geschäftsanteilen, gegebenenfalls auch Prozessführung 
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmensfinanzierungen, auch Venture Capital Finanzierungen 
  • Unternehmenskäufe- und verkäufe 
  • Due Diligence 
  • Management Buy-Out, Management Buy-In 
  • Beratung und Vertragsgestaltung des Ausscheidens einzelner Gesellschafter 
  • Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen 
  • Beratung bei und Gestaltung der Unternehmensnachfolge 
  • Finanzierungsberatung bei Unternehmens- und Geschäftsanteilskäufen 
  • Umwandlungsrecht 
  • Beratung zur Haftung und Verantwortung der Unternehmensleistung 
  • Durchsetzung der Gesellschafter- und Aktionärsrechte 
  • Gestaltung und Begleitung von Joint-Venture-Verträgen
Fachanwälte für Gesellschaftsrecht bei de faria