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Handelsrecht und verwandte Rechtsgebiete
Das Handelsrecht bildet die Schnittstelle eines
jeden Unternehmens zum Markt und ist damit für jedes Unternehmen
von großer Bedeutung, und zwar nicht nur im Bereich des Vertriebs
oder beim Einkauf. Wir beraten Unternehmen beim Aufbau oder der
Veränderung ihrer Vertriebsstrukturen, angefangen bei der Vertragsgestaltung
bis hin zur Unterhaltung eines Handelsvertreternetzes. Wir verfügen
über umfangreiche Erfahrungen bei komplizierten Vertragsverhandlungen
und können schnell und flexibel auf die jeweilige Verhandlungssituation
reagieren. Unsere Mandanten haben Kunden in ganz Europa oder haben
selbst ihren Sitz im Ausland.
Wir beraten
- bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen,
gleich ob individuell für einen bestimmten Fall oder als allgemeine
Geschäftsbedingungen;
- bei Vertragsverhandlungen mit Ihren Kunden
oder Lieferanten;
- bei der Absicherung Ihrer Marktposition gegen
unlautere Geschäftspraktiken und beim rechtlich sicheren Umgang
mit der Werbung, bspw. durch die wettbewerbsrechtliche Überprüfung
von Werbe-Slogans oder speziellen Marketing-Aktionen;
- bei der Konfliktlösung;
- beim Factoring-Recht.
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