Investitionen (joint ventures) in den USA, in den Staaten der GUS und im sonstigen osteuropäischen Raum


Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit ins Ausland und die Ansiedlung eines Unternehmens außerhalb der nationalen Grenzen ist ein sehr umfangreiches und komplexes Beratungsfeld:

Unterschiedliche Rechtsordnungen sind mit der unternehmerischen Zielsetzung in Einklang zu bringen.

Die rechtliche Gestaltung der Auslandsbeziehungen ist für den geschäftlichen Erfolg am Zielort entscheidend. Von ihr hängt u. a. die Besteuerungshöhe und Haftungstiefe ab. So sind die Wahl der richtigen Unternehmens-/Gesellschaftsform im Ausland, ihre zutreffende rechtlich-vertragliche Unternehmensanbindung an das Stammhaus, die rechtliche Verzahnung am Zielort einige Schwerpunkte aus der Vielfalt der zu lösenden Fragen.

  • Wir beraten vollumfänglich deutsche Mittelständler bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit oder Ansiedlung im Ausland. Umgekehrt betreuen wir ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden.

  • Wir begleiten mittelständische Unternehmen bei ihrer Ansiedlung in den USA. Dabei schalten wir erfahrene ortsansässige Fachleute (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Makler usw.) ein, deren Arbeit wir aus Erfahrung schätzen.

  • In der Russischen Föderation beraten wir mittelständische deutsche Unternehmen bei ihrer Ansiedlung oder bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Wir haben bedeutende deutsche Lebensmittelhersteller bei ihrer Ansiedlung begleitet.

  • In den übrigen Staaten der GUS waren und sind wir bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit oder Ansiedlung von westlichen Unternehmen, insbesondere in der Ukraine, Tadschikistan und Usbekistan tätig.
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