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Investitionen (joint ventures) in den USA, in den Staaten der GUS
und im sonstigen osteuropäischen Raum
Die Ausweitung
der Geschäftstätigkeit ins Ausland und die Ansiedlung eines Unternehmens
außerhalb der nationalen Grenzen ist ein sehr umfangreiches und
komplexes Beratungsfeld:
Unterschiedliche Rechtsordnungen sind mit der unternehmerischen
Zielsetzung in Einklang zu bringen.
Die rechtliche Gestaltung der Auslandsbeziehungen ist für den geschäftlichen
Erfolg am Zielort entscheidend. Von ihr hängt u. a. die Besteuerungshöhe
und Haftungstiefe ab. So sind die Wahl der richtigen Unternehmens-/Gesellschaftsform
im Ausland, ihre zutreffende rechtlich-vertragliche Unternehmensanbindung
an das Stammhaus, die rechtliche Verzahnung am Zielort einige Schwerpunkte
aus der Vielfalt der zu lösenden Fragen.
- Wir
beraten vollumfänglich deutsche Mittelständler bei der Aufnahme
einer Geschäftstätigkeit oder Ansiedlung im Ausland. Umgekehrt
betreuen wir ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig
werden.
- Wir
begleiten mittelständische Unternehmen bei ihrer Ansiedlung in
den USA. Dabei schalten wir erfahrene ortsansässige Fachleute
(Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Makler usw.) ein, deren Arbeit
wir aus Erfahrung schätzen.
- In
der Russischen Föderation beraten wir mittelständische deutsche
Unternehmen bei ihrer Ansiedlung oder bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit.
Wir haben bedeutende deutsche Lebensmittelhersteller bei ihrer
Ansiedlung begleitet.
- In
den übrigen Staaten der GUS waren und sind wir bei der Aufnahme
einer Geschäftstätigkeit oder Ansiedlung von westlichen Unternehmen,
insbesondere in der Ukraine, Tadschikistan und Usbekistan tätig.
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