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Das Notariat
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen
Amts, wird vom Landesjustizminister für einen bestimmten Amtsbezirk
bestellt und untersteht der Dienstaufsicht durch die Präsidenten
des Land- und des Oberlandesgerichts sowie durch den Justizminister.
Zuständig vor allem für Beurkundungen, berät der Notar als neutraler
Dritter, belehrt die Parteien und hilft bei der Gestaltung von Verträgen.
Der Notar hat im Interesse beider Seiten auf die Konsequenzen, Risiken
und Gefahren einer Regelung aufmerksam zu machen und Alternativen
vorzuschlagen. Besonders im Bereich der Immobilienwirtschaft und
des Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung, Verschmelzung) bedürfen Verträge
der notariellen Beurkundung, d.h. der aktiven Mitwirkung durch den
Notar.
Die Rechtsverhältnisse der Notare sind in der Bundesnotarordnung
(BNotO) geregelt; sie sind unparteiische Betreuer der Beteiligten
(§ 14 BNotO) und erhalten in ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Gebühren.
Grundsätzlich müssen die Notare Volljuristen mit der Befähigung
zum Richteramt sein und ihr Amt hauptberuflich ausüben.
Als Notare zugelassen sind Dirk Reischauer LL.M. (Cambridge),
Thomas Röskens und Andreas Riedel.
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